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Vertretungsbefristung: Präzisierungen Grund? Anderer Arbeitsplatz? Vorzeitiges Ende? - OGH 3.4.2008, 8 ObA 79/07m

24. LfgJuni 2008

30.1.1.Nr.6

§ 19 Abs. 1 AngG
§ 29 Abs. 1 AngG
§ 1158 Abs. 1 ABGB
§ 1162b ABGB

1. Die zeitliche Dauer einer Befristung kann kalendermäßig fixiert sein oder an ein bestimmtes Ereignis anknüpfen, dessen Eintritt zum Zeitpunkt der Vereinbarung feststeht.

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