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Kalendererfordernis im Gastgewerbe - OGH 6.9.2000, 9 ObA 208/00d

2. LfgFebruar 2001

30.1.1.Nr.1

§ 17b Arbeiter-KollV Hotel- und Gastgewerbe
§ 915 ABGB

1. Mangels Vereinbarung eines kalendermäßig bestimmten Endtermins (§ 17b des Arbeiterkollektivvertrages Hotel- und Gastgewerbe) ist von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen, das durch (zulässige) Arbeitgeberkündigung beendet werden kann.

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