vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstunfähigkeit - Einseitig oder nur bei Kooperation des Arbeitnehmers? - OGH 23.2.2018, 8 ObA 8/18m

56. LfgMärz 2019

29.5.2.Nr.6

§ 60 Abs. 3 und 4 DO.A (Sozialversicherung)
§ 149 Abs. 3 DO.A (Sozialversicherung)
§ 207 Abs. 2, 3 Z 1 u. 2, Abs. 4 DO.A (Sozialversicherung)

1. Gemäß § 149 Abs. 3 DO.A ist der Sozialversicherungsträger als Dienstgeber verpflichtet, einen unkündbaren Angestellten bei Vorliegen der Voraussetzungen der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!