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Krankenhaus Tiroler Gemeindeverband, Wirksame Entlassung durch kollegiale Führung? - OGH 26.8.2025, 9 ObA 83/24g

77. LfgFebruar 2026

29.5.1.Nr.22

§ 10 Tir KAG
§ 16 Abs. 1 und 4 Tir KAG
§ 11 Abs. 1 KAKuG
§ 4 Abs. 3 Tir BKH-GVG
§ 7 Abs. 8 lit. f Tir BKH-GVG
§ 8a Abs. 3 Tir BKH-GVG

1. Ein Verstoß des § 16 Abs. 4 Tir KAG gegen die Grundsatzbestimmung des § 11 Abs. 1 KAKuG„ liegt nicht vor, weil die in § 11 Abs. 1 KAKuG angeführten administrativen Angelegenheiten auch personelle Angelegenheiten umfassen.

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