29.5.1.Nr.3
§ 884 ABGB
§ 18 Abs. 2 GmbHG
1. Im Falle schriftlicher Kündigungen muss bei kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführern einer GesmbH der Wille beider Geschäftsführer nach außen zum Ausdruck kommen.
29.5.1.Nr.3
§ 884 ABGB
§ 18 Abs. 2 GmbHG
1. Im Falle schriftlicher Kündigungen muss bei kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführern einer GesmbH der Wille beider Geschäftsführer nach außen zum Ausdruck kommen.
