28.2.2.Nr.22
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 10 Abs. 1 AÜG
Abschnitt IX. 3, 4a Arbeiter-KollV Arbeitskräfteüberlassung
1. Schon nach dem klaren Wortlaut des KVAÜ ist der im Abschnitt IX in den Punkten 3. und 4a. angesprochene Referenzzuschlag auf den kollektivvertraglichen Mindestlohn des jeweiligen Beschäftiger-Kollektivvertrags zu beziehen.

