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Zulagen - KollV-ermächtigter Betriebsvereinbarungen? - OGH 25.8.2014, 8 ObA 50/14g

44. LfgFebruar 2015

28.2.2.Nr.21

§ 10 Abs. 1 Sätze 3 und 4 AÜG
Art. 3 Abs. 1 lit. f, 5 Abs. 1 Leiharbeits-RL 2008/104/EG
§ 18 KollV Eisenbahnunternehmen
Arbeiter-KollV Arbeitskräfteüberlassung

1. Für das überlassungsunabhängige Grundentgelt zählt in erster Linie die für den Überlasserbetrieb geltende kollektivvertragliche Regelung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 AÜG).

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