28.2.2.Nr.17
§ 1 Abs. 1 und 7 Z 1 DO.A
§ 50 Abs. 1 DO.A
Z 1 Anlage 12 DO.A
§ 43 ASGG
§ 31 Abs. 7 ASVG
1. Eine vom Betriebsrat aufgrund einer während Überlassungen an eine Tochter-GmbH höherwertigen Tätigkeit begehrte Einreihung in die DO.A setzt naturgemäß voraus, dass auf diese Tätigkeit auch die DO.A zur Anwendung gelangt.

