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Referenzzuschläge und Metall-Einmalzahlungen - OGH 2.2.2005, 9 ObA 130/04i

15. LfgJuni 2005

28.2.2.Nr.7

§ 10 Abs. 1 zweiter und dritter Satz AÜG
Abschnitte VII, IX Pkt. 3 Abs. 2 und Pkt. 5 KollV AKÜ

1. Den KollV-Partnern ist zu unterstellen, sich bei Abschluss des AKÜ-KollV einen ausreichenden Überblick über das Lohnniveau in den verschiedenen Branchen verschafft und eine pauschalierende Berücksichtigung in den festgelegten Erhöhungsprozentsätzen angestrebt zu haben.

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