28.2.2.Nr.5
§ 10 Abs. 1 dritter Satz AÜG
§ 26 ORF-Kollektivvertrag
1. § 10 Abs. 1 dritter Satz AÜG bezieht sich unmittelbar nur auf die periodisch, in der Regel monatlich, fällig werdenden Entgeltansprüche und nicht auf Abfertigungsansprüche.
28.2.2.Nr.5
§ 10 Abs. 1 dritter Satz AÜG
§ 26 ORF-Kollektivvertrag
1. § 10 Abs. 1 dritter Satz AÜG bezieht sich unmittelbar nur auf die periodisch, in der Regel monatlich, fällig werdenden Entgeltansprüche und nicht auf Abfertigungsansprüche.
