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KollV des Beschäftigers in Kollisionsfällen - OGH 20.9.2000, 9 ObA 188/00p

3. LfgJuli 2001

28.2.2.Nr.2

§ 10 Abs. 1 Satz 3 AÜG

1. § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 AÜG regeln den gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 AÜG unabhängig von der einzelnen Überlassung zu vereinbarenden Entgeltgrundanspruch inhaltlich, während Satz 3 eine ergänzende Regelung für die Zeit der Überlassung trifft.

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