28.1.1.Nr.5
§ 3 Abs. 1 AÜG
§ 4 Abs. 2 AÜG
§ 17 Abs. 2 AÜG
Art. 1 Abs. 3 lit. c RL (EG) 96/71
1. Die Rechtsfrage, ob es sich bei dem Vertragsverhältnis zwischen dem ungarischen und österreichischen Unternehmen um einen („echten“) Werkvertrag oder um einen Vertrag betreffend grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung handelt, ist nicht ausschließlich nach innerstaatlichem Recht zu beantworten.

