27.5.1.Nr.7
§ 3 Abs. 5 und 6 AVRAG
§ 54 Abs. 1 ASGG
1. Eine einzelvertragliche Zusage der Weiteranwendung der (eine wesentliche Verschlechterung verhindernden) bisherigen Kollektivvertragsbestimmungen ersetzt bei Kollektivvertragswechsel die kollektivvertragliche Wirkung für den Bereich des § 3 Abs. 5 AVRAG und schließt damit das begünstigte Selbstkündigungsrecht aus.

