27.5.1.Nr.6
§ 4 Abs. 2 Satz 1 AVRAG
§ 5 Abs. 1 Z 3 ASVG
1. § 4 Abs. 2 Satz 1 AVRAG erfasst nur Bestimmungen hinsichtlich des “Entgelts„ und auch nur soweit es im früher anzuwendenden Kollektivvertrag für die regelmäßige Arbeitsleistung in der “Normalarbeitszeit„ festgelegt war.

