27.2.5.Nr.1
§ 3 Abs. 1 und 4 AVRAG
§ 5 AVRAG
§ 31 Abs. 4 und 7 ArbVG
§ 97 Abs. 4 ArbVG
1. § 3 Abs. 4 AVRAG sieht ein Widerspruchsrecht vor, wenn der Erwerber die - auf Einzelvereinbarung beruhenden - betrieblichen Pensionszusagen (§ 5 ArbVG) nicht übernimmt.

