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Öffentlicher Dienst Speziellere Regelung für Patentamt? - OGH 25.10.2019, 8 ObA 51/19m

59. LfgFebruar 2020

27.2.4.Nr.10

§§ 3 ff AVRAG
BetriebsübergangsRL 2001/23/EG
§ 176 Abs. 3 Satz 4 PatG
§ 176c PatG
§ 15 VBG
§ 36 VBG
§ 77 VBG

1. Da der Übergang der Dienstverhältnisse der Angestellten des Patentamts in § 176c PatG besonders geregelt wurde, sind diese Bestimmungen gegenüber jenen der §§ 3 ff AVRAG grundsätzlich als die spezielleren anzusehen.

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