27.2.4.Nr.8
§ 3 Abs. 3 AVRAG
§ 15 Abs. 4 IT-Kollektivvertrag
1. Bei Kollektivvertragswechsel kraft Betriebsübergangs ist eine vollständige Ablösung des Veräußererkollektivvertrags durch den Erwerberkollektivvertrag anzunehmen.
27.2.4.Nr.8
§ 3 Abs. 3 AVRAG
§ 15 Abs. 4 IT-Kollektivvertrag
1. Bei Kollektivvertragswechsel kraft Betriebsübergangs ist eine vollständige Ablösung des Veräußererkollektivvertrags durch den Erwerberkollektivvertrag anzunehmen.
