27.2.1.Nr.11
§ 3 Abs. 1 AVRAG
Art. 2 Abs. 1 lit. a BetriebsübergangsRL 2001/23/EG
§ 10 Abs. 1a AÜG
1. Arbeitnehmer, die im Betrieb des Veräußerers zwar eingegliedert sind, nicht aber zum Veräußerer, sondern zu einem Dritten in arbeitsvertraglicher Beziehung stehen, gehen bei Übergang des Betriebs des Veräußerers grds nicht mit über.

