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Überlassungsunternehmen - Wechsel von zwei Partien samt GF und Kunden - OGH 25.6.2014, 9 ObA 49/14t

43. LfgOktober 2014

27.1.3.Nr.4

§ 3 Abs. 1 AVRAG

1. Zur Abgrenzung von Betriebsübergängen bei Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen ist entscheidend, ob die übertragenen Betriebsmittel als solche ausreichen, um die die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens kennzeichnenden Leistungen ohne Inanspruchnahme anderer wichtiger Betriebsmittel und ohne Inanspruchnahme anderer Unternehmensteile weiter erbringen zu können.

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