27.1.1.Nr.21
§ 3 Abs. 1 und 2 AVRAG
§ 115 Abs. 1 GmbHG
§ 15 Abs. 1 AktG
1. Der Begriff des „Veräußerers“ und des „Erwerbers“ ist im Zusammenhang des Betriebsüberganges weit zu ziehen.
27.1.1.Nr.21
§ 3 Abs. 1 und 2 AVRAG
§ 115 Abs. 1 GmbHG
§ 15 Abs. 1 AktG
1. Der Begriff des „Veräußerers“ und des „Erwerbers“ ist im Zusammenhang des Betriebsüberganges weit zu ziehen.
