27.1.1.Nr.12
§ 3 Abs. 1 AVRAG
1. Der Wechsel - selbst der Gesamtwechsel - von Gesellschaftern der Inhabergesellschaft führt mangels „Inhaberwechsels“ zu keinem Betriebsübergang iSd RL bzw. § 3 AVRAG, so bereits OGH 9 ObA 47/04h.
27.1.1.Nr.12
§ 3 Abs. 1 AVRAG
1. Der Wechsel - selbst der Gesamtwechsel - von Gesellschaftern der Inhabergesellschaft führt mangels „Inhaberwechsels“ zu keinem Betriebsübergang iSd RL bzw. § 3 AVRAG, so bereits OGH 9 ObA 47/04h.
