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Betriebsleiter und Sicherheitsfachkraft Dacheinbruch und Unkenntnis der Schutznormen - OGH 11.5.2005, 9 ObA 41/05b

16. LfgOktober 2005

26.7.2.Nr.7

§ 334 Abs. 1 ASVG
§ 18 Abs. 6 AAV

1. Dem Kriterium, dass der an einem Arbeitsunfall Schuldtragende nicht nur Aufseher im Betrieb, sondern überdies Sicherheitsfachkraft war, ist für die Frage grober Fahrlässigkeit keine entscheidende Bedeutung zuzumessen.

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