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Was bedeutet die Ausnahme bei Vorsatz? - OGH 27.1.2022, 9 ObA 4/22m

66. LfgJuni 2022

26.7.1.Nr.26

§ 333 Abs. 1 und 4 ASVG
§ 1294 ABGB

1. Gemäß § 333 Abs. 1 ASVG ist der Dienstgeber dem Versicherten zum Ersatz des Schadens durch eine Verletzung am Körper in Folge eines Arbeitsunfalls nur verpflichtet, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich verursacht hat.

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