26.6.3.Nr.3
§ 118 Abs. 3 ASchG
§ 130 Abs. 5 Z. 1 ASchG
§ 62 Abs. 4 BauV
§ 5 Abs. 1 VStG
1. Die Darstellung eines wirksamen Kontrollsystems muss u.a. aufzeigen, welche Maßnahmen im Einzelnen der unmittelbar Übergeordnete im Rahmen des Kontrollsystems zu ergreifen verpflichtet war, um durchzusetzen, dass jeder in dieses Kontrollsystem eingebundene Mitarbeiter die arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften auch tatsächlich befolgt,

