26.6.3.Nr.1
§ 5 Abs. 1 VStG
§ 130 Abs. 1 Z 16 ASchG
§ 18 Abs. 2 Z 5 erster Satz AM-VO
1. Schlichtes „Vertrauen“ darauf, dass sich ein Arbeitnehmer weisungskonform verhalte, entlastet den Arbeitgeber nicht.
26.6.3.Nr.1
§ 5 Abs. 1 VStG
§ 130 Abs. 1 Z 16 ASchG
§ 18 Abs. 2 Z 5 erster Satz AM-VO
1. Schlichtes „Vertrauen“ darauf, dass sich ein Arbeitnehmer weisungskonform verhalte, entlastet den Arbeitgeber nicht.
