26.4.2.Nr.1
§ 4 ASchG
§ 7 ASchG
1. Die Frage, ob der einzelne Arbeitnehmer einen - in den Schutz- und Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers begründeten - Anspruch auf Evaluierung seines Arbeitsplatzes (Zustellrayon) iSd § 7 ASchG hat, wäre nur entscheidungswesentlich, wenn ein Arbeitnehmer erfolgsorientiert verpflichtet wäre, die zugewiesenen Aufgaben in seinem Zustellrayon in der ihm zur Verfügung stehenden (erlaubten) Arbeitszeit zu erledigen.

