vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schädigung von Arbeitnehmern bzw. BR-Mitgliedern - Haftung für Rufschädigungen, Mobbing etc.? - OGH 29.3.2012, 9 ObA 77/11f

37. LfgOktober 2012

25.9.2.Nr.5

§ 116 ArbVG
§ 117 ArbVG
§ 1295 ABGB
§ 1330 Abs. 2 ABGB
§ 333 Abs. 4 ASVG

1. Für Schäden, die ein Arbeitnehmer einem anderen Arbeitnehmer zufügt, gilt die Ersatzpflicht nach allgemeinem Schadenersatzrecht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!