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Haftung für Verwaltung und Vertretung des Betriebsratsfonds - OGH 19.9.2002, 8 ObA 22/02x

8. LfgFebruar 2003

25.9.2.Nr.3

§ 66 Abs. 3 ArbVG
§ 74 Abs. 1 und 2 ArbVG
§ 50 Abs. 2 ASGG
§ 58 Abs. 1 ASGG

1. Organe des Betriebsratsfonds sind der Betriebsrat, dem die Verwaltung obliegt, und der Vorsitzende des Betriebsrats als Vertreter des Betriebsratsfonds.

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