25.7.2.Nr.3
§ 116 ArbVG
§ 117 ArbVG
§ 1330 Abs. 2 ABGB
1. Der Widerruf der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds liegt nicht in der Ingerenz des Betriebsratsvorsitzenden, sondern bedarf eines Beschlusses des Betriebsrats.
25.7.2.Nr.3
§ 116 ArbVG
§ 117 ArbVG
§ 1330 Abs. 2 ABGB
1. Der Widerruf der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds liegt nicht in der Ingerenz des Betriebsratsvorsitzenden, sondern bedarf eines Beschlusses des Betriebsrats.
