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Wer kann widerrufen? - Burn-Out infolge Widerrufs der Freistellung? - OGH 29.3.2012, 9 ObA 77/11f

37. LfgOktober 2012

25.7.2.Nr.3

§ 116 ArbVG
§ 117 ArbVG
§ 1330 Abs. 2 ABGB

1. Der Widerruf der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds liegt nicht in der Ingerenz des Betriebsratsvorsitzenden, sondern bedarf eines Beschlusses des Betriebsrats.

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