25.4.3.Nr.1
§ 17 Abs. 1 Z 3 und Abs. 1a Satz 2 PTSG
§ 64 Abs. 1 Z 3 ArbVG
§ 115 Abs. 3 ArbVG
1. Bekämpft der Inhaber eines Betriebs, dem ein Beamter zur Dienstleistung zugewiesen und Vorsitzender des Betriebsrats ist, eine einstweilige Verfügung, nach welcher er das von ihm ausgesprochene Betretungsverbot zu unterlassen hat, muss er die Voraussetzungen für eine wirksame Beendigung der Betriebszugehörigkeit und damit des Mandats schlüssig vorbringen und bescheinigen.

