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Rückwirkende Deckelung zielerreichungsabhängiger Jahresbonifikation? - OGH 29.01.2013, 9 ObA 153/12h

39. LfgJuni 2013

24.6.1.Nr.5

§ 30 Abs. 2 ArbVG
§ 96 Abs. 1 Z 4 (idF vor 2011) ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 16 ArbVG

1. Grundsätzlich ist es zulässig, Betriebsvereinbarungen hinsichtlich noch nicht ausgeschiedener Arbeitnehmer auch rückwirkend zu schließen.

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