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Sozialpläne - Geltungsbereichsauslegung Maßnahme von erheblicher Bedeutung? Ressourcenverlagerung? - OGH 26.7.2023, 9 ObA 45/23t

71. LfgFebruar 2024

24.5.1.Nr.25

§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 109 Abs. 1 Z 1 bis 6, Abs. 3 ArbVG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB

1. Der normative Teil von (hier: Sozialplan-)Betriebsvereinbarungen ist nach den für die Interpretation von Gesetzen geltenden Regeln (§§ 6, 7 ABGB) auszulegen.

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