24.5.1.Nr.22
§ 97 Abs. 1 Z 1 ArbVG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
1. Der Auslegung von Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung kommt unter anderem dann keine erhebliche Bedeutung iSd § 502 Abs. 1 ZPO zu, wenn die Auslegung der fraglichen Bestimmung klar und eindeutig ist.

