24.2.1.Nr.15
§§ 914 f ABGB
1. Eine freie Betriebsvereinbarung, die Eingang in die Einzelarbeitsverträge gefunden hat, ist nach den für Verträge geltenden Regeln der §§ 914 f ABGB auszulegen.
24.2.1.Nr.15
§§ 914 f ABGB
1. Eine freie Betriebsvereinbarung, die Eingang in die Einzelarbeitsverträge gefunden hat, ist nach den für Verträge geltenden Regeln der §§ 914 f ABGB auszulegen.
