24.2.1.Nr.7
§ 29 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
1. Ein in einer freien Betriebsvereinbarung enthaltener Änderungsvorbehalt räumt dem Arbeitgeber eine nach billigem Ermessen zumutbare Regelungsbefugnis ein.
24.2.1.Nr.7
§ 29 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
1. Ein in einer freien Betriebsvereinbarung enthaltener Änderungsvorbehalt räumt dem Arbeitgeber eine nach billigem Ermessen zumutbare Regelungsbefugnis ein.
