24.2.1.Nr.5
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
§ 30a BAGS-KollV (soziale Dienste)
§ 41 B BAGS-KollV (soziale Dienste)
1. Die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit eines Eingriffs in einzelvertraglich begründete Rechtspositionen durch einen späteren Kollektivvertrag muss nicht beantwortet werden, wenn mit den Mitteln der Vertragsauslegung das Auslangen gefunden werden kann.

