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Änderungsvorbehalte und Änderbarkeit mit dem Betriebsrat als schlüssiger und zulässiger Vertragsinhalt - OGH 4.5.2005, 8 ObA 99/04y

16. LfgOktober 2005

24.2.1.Nr.4

§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
§ 14 Abs. 2 BRG
§ 22 KVG (beide außer Kraft)
§ 97 Abs. 1 Z 18, 18a ArbVG

1. Unzulässige Regelungsgegenstände in Betriebsvereinbarungen (BV) führen unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 863 ABGB zur einzelvertraglichen Ergänzung des Dienstvertrages.

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