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Anspruch auf begünstigte Teilzeit? - OGH 25.11.2020, 9 ObA 97/20k

63. LfgJuni 2021

24.1.2.Nr.9

AUA Betriebsvereinbarung Bordpersonal Teilzeit
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 11a AVRAG
§ 16 AVRAG

1. Der normative Teil einer Betriebsvereinbarung ist nach stRsp gemäß den §§ 6, 7 ABGB nach seinem objektiven Inhalt auszulegen.

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