24.1.2.Nr.8
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 109 Abs. 3 ArbVG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
1. Der normative Teil von (im Anlassfall: Sozialplan-) Betriebsvereinbarungen ist - wie jener von Kollektivverträgen - nach den für die Interpretation von Gesetzen geltenden Regeln (§§ 6, 7 ABGB) auszulegen.

