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Grundsätze - OGH 26.5.2004, 9 ObA 63/04m

13. LfgOktober 2004

24.1.2.Nr.5

§ 29 ArbVG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB

1. Der normative Teil einer (echten) Betriebsvereinbarung ist so wie ein Kollektivvertrag oder ein Gesetz nach den §§ 6, 7 ABGB auszulegen.

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