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Geltungsbereich Ressourcenverlagerung Maßnahme von erheblicher Bedeutung? Änderung der Betriebsorganisation? - OGH 26.7.2023, 9 ObA 45/23t

71. LfgFebruar 2024

23.4.10.Nr.8

§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 109 Abs. 1 Z 1 bis 6, Abs. 3 ArbVG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Die Kasuistik des Einzelfalls schließt in der Regel eine beispielgebende Entscheidung aus (vgl RS0042405 [T2]), wenn eine aus Gründen der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts nicht ersichtlich ist.

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