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Einvernehmliche Festsetzung der betrieblichen Arbeitszeit? - OGH 18.12.2002, 9 ObA 206/02p

9. LfgJuni 2003

23.4.9.Nr.1

§ 29 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG

1. In einer Kollektivvertragsbestimmung, wonach die betriebliche (generelle) Arbeitszeiteinteilung und -verteilung vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Betriebsrat festgesetzt wird, liegt nur eine Bezugnahme auf § 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG.

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