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Kündigungen und Entlassungen? - OGH 27.2.2012, 9 ObA 153/11g

36. LfgJuni 2012

23.4.2.Nr.6

§ 879 ABGB
§ 914 ABGB
§ 96 Abs. 1 Z 1 ArbVG
§ 102 ArbVG

1. Da Kündigungen und Entlassungen nicht als Disziplinarmaßnahme iSd § 102 ArbVG anzusehen sind, können sie auch nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung (§ 96 Abs. 1 Z 1 ArbVG) sein.

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