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Abberufung Sicherheitsfachkraft - OGH 24.4.2012, 8 ObA 31/11h

37. LfgOktober 2012

23.3.4.Nr.1

§ 92a Abs. 3 Satz 3 ArbVG
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG
§ 2 Abs. 1 ASchG
§ 73 Abs. 1 Z 1 ASchG
§ 82a ASchG
§ 87 Abs. 1 ASchG
§ 88 Abs. 1 ASchG
§ 9 AVRAG

1. § 87 Abs. 1 ASchG, wonach der Arbeitsschutzausschuss vor Abberufung einer Präventivkraft zu „befassen“ ist, erfordert keine Zustimmung des Arbeitsschutzausschusses.

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