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Zuständigkeit für überlassene Arbeitskräfte Betriebliche Kollektivklagen Kann der Überlasser-Betriebsrat bloße Beschäftiger klagen? - OGH 15.12.2009, 9 ObA 24/09h

30. LfgJuni 2010

23.3.2.Nr.3

§ 90 Abs.1 ArbVG
§ 50 Abs. 1 ASGG
§ 54 Abs. 1 ASGG

1. Der Wirkungsbereich des Betriebsrats ist beschränkt auf den Betrieb, für den er gewählt wurde.

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