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Einsichtsrecht in Dienstverträge und Vordienstzeitenanrechnungen? - OGH 30.10.2017, 9 ObA 115/17b

53. LfgFebruar 2018

23.3.1.Nr.4

§ 89 Z 1 und 2 ArbVG

1. Dem Betriebsrat ist Einsicht in die Vordienstzeitenanrechnungen (Vordienstzeiten-Beiblätter) der von ihm vertretenen Mitarbeiter zu gewähren.

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