22.7.3.Nr.1
§ 35 EO
§ 74 ArbVG
§ 115 ArbVG
1. Auch wenn sich das gerichtlich zuerkannte Einsichtsrecht eines Betriebsratsmitglieds in die Gebarung des Betriebsratsfonds auf Zeiten seiner Tätigkeit als Betriebsratsmitglied bezieht, ist es nicht dadurch erloschen, dass sein Dienstverhältnis beendet und dadurch auch seine Mitgliedschaft zum Betriebsrat erloschen ist.

