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Betriebsvereinbarungen Kompetenzübertragung auf Zentralbetriebsrat - OGH 24.09.2012, 9 ObA 108/11i

38. LfgFebruar 2013

22.4.3.Nr.2

§ 71 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 18a ArbVG
§ 113 Abs. 1 ArbVG
§ 114 Abs. 1 und 4 ArbVG

1. Die der Arbeitnehmerschaft zustehenden Befugnisse in Angelegenheiten des § 97 Abs. 1 Z 18a ArbVG sind nach § 113 Abs. 1 ArbVG durch den Betriebsrat auszuüben.

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