22.3.6.Nr.1
§ 34 ArbVG
§ 59 Abs. 2 ArbVG
§ 60 ArbVG
1. Der Verkennung des Betriebsbegriffes, ob grob oder willkürlich, kommt nur das Gewicht eines Anfechtungsgrundes zu.
22.3.6.Nr.1
§ 34 ArbVG
§ 59 Abs. 2 ArbVG
§ 60 ArbVG
1. Der Verkennung des Betriebsbegriffes, ob grob oder willkürlich, kommt nur das Gewicht eines Anfechtungsgrundes zu.
