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Nichteinberufung einer Enthebungs-Betriebsversammlung - OGH 7.9.2000, 8 ObA 80/00y

3. LfgJuli 2001

22.2.1.Nr.1

§ 43 Abs. 2 ArbVG
§ 45 Abs. 2 ArbVG
§ 60 ArbVG

1. Der in § 45 Abs. 2 ArbVG verwendete Begriff „funktionsunfähig“ ist mit jenem des § 62 Z 2 ArbVG ident. Der Unterschied liegt lediglich in der zeitlichen Dauer. Funktionsunfähigkeit ist im Zusammenhang mit pflichtwidrigem Handeln von Belegschaftsorganen weder erweiternd auszulegen noch analogiefähig.

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